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So teilen Sie die Mehrwertsteuer für Verpflegungen im Zimmerpreis auf

Das HotelFriend-PMS unterstützt die Aufteilung der Mehrwertsteuer für Verpflegungen, die in den Zimmerpreis integriert sind. Diese Funktion ist besonders nützlich für Hotels in Regionen mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen für Speisen und Getränke, wie sie z. B. im Rahmen des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes in Deutschland eingeführt wurden.

Durch die Zuweisung separater Mehrwertsteuersätze für Verpflegungen stellen Sie eine korrekte Steuerabrechnung und die Einhaltung lokaler Steuervorschriften sicher.

Wichtig: Bevor Sie die Mehrwertsteueraufteilung anwenden, stellen Sie bitte sicher, dass alle geltenden Mehrwertsteuersätze unter Einstellungen → Allgemein hinterlegt sind.

So teilen Sie die Mehrwertsteuer für Verpflegung auf

    Führen Sie die folgenden Schritte aus, um unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Speisen und Getränke festzulegen:

  1. Gehen Sie über das Menü auf der linken Seite zum Modul Zimmertarife.
  2. Klicken Sie auf den Bereich Einstellungen.
  3. Öffnen Sie den Reiter Verpflegung.
  4. So teilen Sie die Mehrwertsteuer für Verpflegung auf

  5. Suchen Sie die gewünschte Verpflegung Rate und klicken Sie auf Rate splitten.
  6. Suchen Sie die gewünschte Verpflegung Rate und klicken Sie auf Rate splitten.

  7. Wählen Sie in den Mehrwertsteuer-Feldern die passenden Steuersätze aus den Dropdown-Listen aus:
    • Einen für Speisen
    • Einen für Getränke
  8. Falls erforderlich, geben Sie die Artikelnummer für jeden Steuersatz ein.
  9. Falls erforderlich, geben Sie die Artikelnummer für jeden Steuersatz ein.

  10. Klicken Sie auf Speichern, um die Änderungen zu übernehmen.
  11. Klicken Sie auf Speichern, um die Änderungen zu übernehmen.

Überprüfen bei der Rechnungsstellung

Beim Erstellen einer Rechnung, die Mahlzeiten enthält, überprüfen Sie bitte nochmals die Mehrwertsteuerbeträge für Speisen und Getränke, um sicherzustellen, dass die korrekten Steuersätze angewendet werden.

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