Die digitale Transformation in der Hotellerie bringt enorme Vorteile, aber auch komplexe rechtliche Anforderungen mit sich. Für Hotelbetriebe im DACH-Raum sind zwei Regelwerke von entscheidender Bedeutung: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO bzw. GDPR) und die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Die Einhaltung dieser Vorschriften ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht, deren Missachtung zu empfindlichen Strafen führen kann. Ein Verstoß gegen die DSGVO kann Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen. Gleichzeitig kann eine nicht GoBD-konforme Buchführung bei einer Betriebsprüfung zu empfindlichen Hinzuschätzungen durch das Finanzamt führen. Die zentrale Herausforderung für Hoteliers besteht darin, den Überblick zu behalten und die Anforderungen beider Regelwerke im täglichen Betrieb effizient umzusetzen. Die Lösung liegt in der Kombination aus klaren internen Prozessen und dem Einsatz einer modernen, rechtskonformen Hotelsoftware. Ein leistungsfähiges Property Management System ist heute das Herzstück eines jeden Hotelbetriebs und der Schlüssel zur Bewältigung der Komplexität von GDPR GoBD Hotel-Anforderungen. Es hilft nicht nur, die strengen Vorgaben zu erfüllen, sondern auch, Betriebsabläufe zu optimieren und die Datensicherheit zu gewährleisten. Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine praxisnahe Checkliste und zeigt, wie Sie Ihr Hotel rechtssicher für die Zukunft aufstellen und dabei die Weichen für nachhaltigen Erfolg stellen.
Übersicht: GDPR vs. GoBD — was Hoteliers im DACH-Raum wissen müssen
Für Hoteliers in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das Verständnis der Unterschiede und Überschneidungen von GDPR (DSGVO) und GoBD fundamental für einen rechtssicheren Betrieb. Obwohl beide Regelwerke die Verarbeitung von Daten betreffen, haben sie unterschiedliche Schwerpunkte. Die GDPR, in Deutschland durch die DSGVO umgesetzt, konzentriert sich auf den Schutz personenbezogener Daten von Gästen, Mitarbeitern und Partnern. Sie regelt, wie Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und gelöscht werden müssen, und stellt die Rechte der betroffenen Personen in den Mittelpunkt. Jede Information, von der E-Mail-Adresse bei der Buchung über die Ausweiskopie beim Check-in bis hin zu Essensvorlieben, fällt unter diesen Schutz. Ein Hotel in Wien muss beispielsweise sicherstellen, dass die Einwilligung für den Marketing-Newsletter explizit und nachweisbar eingeholt wird. Die GoBD hingegen sind eine deutsche Verwaltungsvorschrift, die sich auf die digitale Buchführung und die Unveränderbarkeit steuerlich relevanter Daten konzentriert. Sie fordern, dass alle digitalen Geschäftsvorfälle – wie Rechnungen, Kassenbons und Buchungsdaten – lückenlos, nachvollziehbar, unveränderbar und revisionssicher archiviert werden. Für ein Hotel in Berlin bedeutet das, dass jede in der Hotelsoftware erstellte Rechnung nicht mehr nachträglich änderbar sein darf. Während die DSGVO also den Gast schützt, sichern die GoBD die Integrität der Finanzdaten gegenüber dem Finanzamt. Ein modernes PMS muss beide Anforderungen erfüllen: Es muss datenschutzkonforme Prozesse ermöglichen und gleichzeitig eine revisionssichere Buchhaltung gewährleisten.
Datentransfers und Hosting-Standorte: Ein kritischer Faktor für die DSGVO
Ein oft unterschätzter Aspekt der DSGVO-Konformität ist der physische Speicherort der Gästedaten. Die Verordnung schreibt vor, dass personenbezogene Daten, die innerhalb der EU erhoben werden, den Schutz des europäischen Rechts genießen müssen. Werden diese Daten auf Servern außerhalb der EU, beispielsweise in den USA, gespeichert, entsteht eine rechtliche Grauzone. Der Europäische Gerichtshof hat mit dem „Schrems II“-Urteil den „EU-US Privacy Shield“ für ungültig erklärt, was den Datentransfer in die USA erheblich erschwert. Für ein Hotel in Zürich, das eine cloudbasierte Hotelsoftware eines US-Anbieters nutzt, bedeutet dies ein erhebliches rechtliches Risiko. Es muss nachweisen, dass die Daten im Drittland ein dem EU-Recht gleichwertiges Schutzniveau genießen, was in der Praxis kaum möglich ist. Dies kann zu Bußgeldern und Reputationsverlust führen. Daher ist die Wahl des Hosting-Standortes für Ihr PMS von entscheidender Bedeutung. Hoteliers sollten bei der Auswahl ihrer Software explizit auf einen Serverstandort innerhalb der Europäischen Union bestehen. Dies stellt sicher, dass alle Daten unter der Jurisdiktion der DSGVO verbleiben und keine komplexen internationalen Datentransferabkommen notwendig sind. Ein Anbieter wie HotelFriend, der seine Server ausschließlich in der EU betreibt, bietet hier die notwendige Rechtssicherheit. Dies vereinfacht die Einhaltung der GDPR GoBD Hotel-Vorgaben erheblich und schützt den Betrieb vor unkalkulierbaren Risiken. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit diesem Thema finden Sie auch in unserem Beitrag über Hotel-Cybersicherheit.
- ● Checkliste für den Hosting-Standort:
- ● Serverstandort prüfen: Stehen die Server Ihres PMS-Anbieters garantiert innerhalb der EU?
- ● AV-Vertrag: Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO vor?
- ● Subunternehmer: Werden Subunternehmer eingesetzt und wo haben diese ihren Sitz?
- ● Verschlüsselung: Werden die Daten sowohl bei der Übertragung als auch auf dem Server verschlüsselt?
- ● Zertifizierungen: Verfügt das Rechenzentrum über anerkannte Sicherheitszertifikate (z. B. ISO 27001)?
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) im PMS: Verschlüsselung & Zugriffsmanagement
Die DSGVO fordert in Artikel 32 „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ (TOMs), um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Ein modernes PMS ist das zentrale Werkzeug, um diese Anforderungen im Hotelalltag umzusetzen. Eine der wichtigsten technischen Maßnahmen ist die durchgängige Verschlüsselung. Daten müssen sowohl während der Übertragung (Transportverschlüsselung, z. B. SSL/TLS) als auch im Ruhezustand auf dem Server (Datenbankverschlüsselung) geschützt werden. Dies stellt sicher, dass selbst bei einem physischen Zugriff auf die Hardware keine sensiblen Gästeinformationen ausgelesen werden können. Ein weiterer entscheidender Punkt ist ein differenziertes Zugriffsmanagement. Nicht jeder Mitarbeiter benötigt Zugriff auf alle Daten. Ein Housekeeping-Mitarbeiter braucht nur Informationen zum Zimmerstatus, aber keinen Zugriff auf Rechnungs- oder Kontaktdaten der Gäste. Ein PMS wie HotelFriend ermöglicht die Einrichtung rollenbasierter Zugriffsberechtigungen. So kann ein Hotelmanager in München präzise festlegen, welche Mitarbeitergruppe welche Daten einsehen und bearbeiten darf. Dies minimiert das Risiko von internem Datenmissbrauch und menschlichen Fehlern. Organisatorische Maßnahmen ergänzen die Technik. Dazu gehören regelmäßige Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz, die Erstellung von internen Richtlinien zum Umgang mit Passwörtern und die Implementierung eines Prozesses zur Meldung von Datenschutzvorfällen. Ein sicheres Hotel Payment Processing durch Integrationen wie Stripe, das Kreditkartendaten tokenisiert, ist ebenfalls ein wesentlicher Baustein der TOMs.
GoBD-konforme Buchhaltung im Hotel: Anforderungen an Kasse und PMS
Die GoBD stellen strenge Anforderungen an die digitale Buchführung, die für jedes Hotel in Deutschland bindend sind. Das Kernprinzip ist die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit aller steuerrelevanten Daten. Sobald eine Rechnung oder ein Kassenbon im System erstellt ist, darf er nicht mehr spurlos geändert oder gelöscht werden können. Jede Korrektur muss als Storno und Neuerstellung protokolliert werden, sodass der ursprüngliche Vorgang nachvollziehbar bleibt. Ein Hotel in Hamburg, das eine veraltete Software ohne revisionssicheres Journal verwendet, riskiert bei einer Betriebsprüfung erhebliche Probleme. Das Finanzamt könnte die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verwerfen und den Umsatz schätzen, was meist zu hohen Nachzahlungen führt. Ein GoBD-konformes GDPR GoBD Hotel PMS stellt sicher, dass alle Buchungen, Rechnungen und Zahlungen manipulationssicher erfasst werden. Ein entscheidender Punkt ist zudem die Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung. Eine hochwertige Hotelsoftware bietet eine DATEV-Exportschnittstelle. Dies ermöglicht dem Hotelier oder seinem Steuerberater, die Buchungsdaten mit wenigen Klicks und im korrekten Format zu exportieren. Das spart nicht nur enorm viel Zeit und reduziert manuelle Übertragungsfehler, sondern wird von Betriebsprüfern auch als Zeichen einer professionellen und ordnungsgemäßen Buchführung gewertet. Die Investition in ein solches System amortisiert sich schnell durch die gewonnene Rechtssicherheit und Effizienz.
- ● Checkliste für GoBD-Konformität:
- ● Revisionssicherheit: Protokolliert Ihr PMS alle Änderungen an Buchungen und Rechnungen lückenlos?
- ● Unveränderbarkeit: Können einmal erstellte Rechnungen spurlos gelöscht oder überschrieben werden? (Darf nicht möglich sein!)
- ● DATEV-Export: Bietet die Software eine offizielle Schnittstelle für den Export der Buchungsdaten?
- ● KassenSichV: Ist eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für die Kasse angebunden?
- ● Verfahrensdokumentation: Haben Sie eine Dokumentation, die beschreibt, wie die digitalen Belege erfasst, verarbeitet und archiviert werden?
Datenschutz-Folgenabschätzung und Verarbeitungsverzeichnis: Pflichten für Hoteliers
Zwei zentrale Dokumentationspflichten der DSGVO sind das Verarbeitungsverzeichnis und, in bestimmten Fällen, die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). J Personen (Gäste, Mitarbeiter), die Datenkategorien (Kontaktdaten, Zahlungsdaten) und die geplanten Löschfristen enthalten. Für ein Boutique-Hotel in Genf bedeutet dies, genau aufzulisten, welche Daten im PMS, im Newsletter-Tool und in der Personaldatenbank verarbeitet werden. Dieses Verzeichnis muss auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden können. Eine DSFA ist dann erforderlich, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Dies könnte beispielsweise bei der Einführung einer flächendeckenden Videoüberwachung mit Gesichtserkennung oder bei der systematischen Verarbeitung besonders sensibler Daten (z. B. Gesundheitsdaten im Spa-Bereich) der Fall sein. Die DSFA ist eine systematische Analyse, die das Risiko bewertet und Maßnahmen zu dessen Minimierung festlegt. Ein modernes Hotel Management System kann die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses erheblich erleichtern, da es bereits eine strukturierte Übersicht über die verarbeiteten Gästedaten bietet und oft Funktionen zur Verwaltung von Löschfristen enthält.
Gastdaten, Marketing und Einwilligungen: GDPR GoBD Hotel im täglichen Betrieb
Die korrekte Handhabung von Gastdaten im Marketing ist ein Balanceakt zwischen personalisierter Gästebindung und strengen DSGVO-Vorgaben. Die Grundregel lautet: Für werbliche E-Mails, wie Newsletter oder Sonderangebote, ist fast immer eine explizite, freiwillige und nachweisbare Einwilligung des Gastes erforderlich. Ein einfaches Ankreuzkästchen auf dem Meldeschein, das standardmäßig aktiviert ist, reicht nicht aus (Verbot des Koppelungsgeschäfts). Stattdessen muss der Gast aktiv zustimmen (Opt-in). Ein Hotel in Berlin, das seine Gäste über die Booking Engine buchen lässt, muss dort eine separate, nicht vorangekreuzte Checkbox für die Newsletter-Anmeldung integrieren. Die Einwilligung muss zudem protokolliert werden (wer, wann, wofür). Eine weitere Grauzone ist die Verwendung von Fotos. Möchte ein Hotel Bilder von einer Veranstaltung, auf denen Gäste klar erkennbar sind, für seine Social-Media-Kanäle nutzen, ist ebenfalls eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen notwendig. Bei der Datenspeicherung gilt der Grundsatz der Datenminimierung. Es dürfen nur die Daten erhoben und gespeichert werden, die für die Vertragserfüllung (die Buchung und den Aufenthalt) oder aufgrund gesetzlicher Pflichten (z. B. Meldegesetz) zwingend erforderlich sind. Daten zu Vorlieben des Gastes dürfen nur mit dessen Einwilligung gespeichert werden. Ein PMS sollte Funktionen bieten, um Einwilligungen zu dokumentieren und Löschkonzepte umzusetzen, damit Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen automatisch gelöscht werden. Dies ist ein zentraler Aspekt für ein funktionierendes GDPR GoBD Hotel-Konzept.
Backup-Strategien und Audit-Logs: Datensicherheit und Nachvollziehbarkeit
Eine robuste Backup-Strategie ist nicht nur eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, sondern auch eine Anforderung der DSGVO. Unter dem Grundsatz der „Integrität und Vertraulichkeit“ (Art. 5 Abs. 1f DSGVO) müssen Hotels sicherstellen, dass personenbezogene Daten vor Verlust und Zerstörung geschützt sind. Dies erfordert regelmäßige, automatisierte und getestete Backups. Ein Hotel in Wien, dessen lokaler Server durch einen Wasserschaden ausfällt, muss in der Lage sein, die Gästedaten schnell wiederherzustellen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten und die Datenintegrität zu gewährleisten. Cloudbasierte PMS-Lösungen wie HotelFriend bieten hier einen klaren Vorteil, da der Anbieter sich um professionelle, georedundante Backups in sicheren Rechenzentren kümmert. Parallel dazu fordern die GoBD eine lückenlose Nachvollziehbarkeit aller buchungsrelevanten Vorgänge. Hier kommen Audit-Logs (Prüfprotokolle) ins Spiel. Ein Audit-Log zeichnet manipulationssicher auf, welcher Benutzer wann welche Daten im System angelegt, geändert oder gelöscht hat. Wenn ein Finanzprüfer fragt, warum eine Rechnung storniert wurde, kann der Hotelier dies anhand des Protokolls exakt nachweisen. Diese Funktion ist unerlässlich, um die Revisionssicherheit der Buchführung zu belegen. Ein PMS, das keine detaillierten Audit-Logs führt, erfüllt die GoBD-Anforderungen nicht. Die Kombination aus sicheren Backups und lückenlosen Audit-Logs bildet das technische Rückgrat für die Einhaltung der GDPR GoBD Hotel-Vorschriften und schützt den Betrieb vor Datenverlust und rechtlichen Konsequenzen. Ein Vergleich verschiedener Systeme zeigt oft große Unterschiede in diesen Kernfunktionen, wie unser Property Management Software Vergleich verdeutlicht.
Praktische Checkliste: Sofortmaßnahmen für Hoteliers zur GDPR & GoBD-Konformität
Die Umsetzung der GDPR GoBD Hotel-Anforderungen kann überwältigend wirken. Diese Checkliste fasst die wichtigsten Sofortmaßnahmen zusammen, die jeder Hotelier ergreifen kann, um die größten Risiken zu minimieren und eine solide Grundlage für die Compliance zu schaffen. Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme: Welche Daten werden wo und wofür verarbeitet? Dies ist die Basis für Ihr Verarbeitungsverzeichnis. Überprüfen Sie anschließend Ihre Verträge mit externen Dienstleistern (wie PMS-Anbieter, Newsletter-Tools oder externe Buchhaltungsdienste) und stellen Sie sicher, dass für alle ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO vorliegt. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im richtigen Umgang mit sensiblen Gästedaten und definieren Sie klare interne Richtlinien, insbesondere für die Rezeption und die Reservierungsabteilung. Ein wichtiger technischer Schritt ist die Überprüfung der Zugriffsberechtigungen in Ihrer Hotelsoftware . Stellen Sie sicher, dass Mitarbeiter nur auf die Daten zugreifen können, die sie für ihre jeweilige Aufgabe benötigen. Im Bereich der Buchhaltung sollten Sie die GoBD-Konformität Ihrer Kassen- und Rechnungssysteme verifizieren. Bietet Ihr PMS eine revisionssichere Protokollierung und eine DATEV-Schnittstelle? Überprüfen Sie auch Ihre Website und die Booking Engine : Ist die Datenschutzerklärung aktuell und leicht auffindbar? Werden Einwilligungen für Cookies und Newsletter korrekt und nachweisbar eingeholt? Die Abarbeitung dieser Punkte schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern optimiert auch Ihre internen Prozesse und stärkt das Vertrauen Ihrer Gäste.
- ● Checkliste für Sofortmaßnahmen:
- ● Verarbeitungsverzeichnis erstellen: Dokumentieren Sie alle Datenverarbeitungsprozesse.
- ● AV-Verträge prüfen: Schließen Sie mit allen externen Dienstleistern AVVs ab.
- ● Mitarbeiter schulen: Führen Sie regelmäßige Datenschutzschulungen durch.
- ● Zugriffsrechte einschränken: Implementieren Sie ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept.
- ● GoBD-Konformität sicherstellen: Prüfen Sie Ihr PMS auf Revisionssicherheit und DATEV-Export.
- ● Website anpassen: Aktualisieren Sie Datenschutzerklärung und Cookie-Banner.
- ● Einwilligungen managen: Stellen Sie auf ein aktives Opt-in-Verfahren für Marketing um.
- ● Löschkonzept definieren: Legen Sie Fristen für die Löschung von Daten fest.
Wie HotelFriend Sie bei der Einhaltung von GDPR und GoBD unterstützt
Die Einhaltung der komplexen GDPR GoBD Hotel-Vorschriften erfordert ein leistungsstarkes und spezialisiertes Werkzeug. HotelFriend wurde mit einem klaren Fokus auf die Bedürfnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen des DACH-Marktes entwickelt und bietet eine integrierte Lösung, die Hoteliers aktiv bei der Compliance unterstützt. Unsere Server befinden sich ausschließlich in der EU, was die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben zum Datentransfer und Hosting von Grund auf sicherstellt. Das System ist vollständig GoBD-konform und gewährleistet die von den deutschen Finanzbehörden geforderte Revisionssicherheit und Unveränderbarkeit von Rechnungen und Buchungsdaten. Mit der integrierten DATEV-Exportschnittstelle wird die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater zum Kinderspiel und die Betriebsprüfung verliert ihren Schrecken. Das differenzierte Rollen- und Rechtesystem ermöglicht es Ihnen, den Datenzugriff für jeden Mitarbeiter individuell zu steuern und so das Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen. Durch die sichere Anbindung von Zahlungsdienstleistern wie Stripe werden sensible Kreditkartendaten tokenisiert und sicher verarbeitet. Darüber hinaus helfen Funktionen zur Verwaltung von Gästeprofilen dabei, Einwilligungen zu dokumentieren und Löschfristen im Auge zu behalten. Ein integrierter Channel Manager sorgt für eine sichere und konsistente Datenübertragung an die OTAs. Unser deutschsprachiges Support-Team in Deutschland, Österreich und der Schweiz steht Ihnen zudem bei allen Fragen zur Seite. HotelFriend ist mehr als nur eine Software; es ist Ihr verlässlicher Partner für einen rechtssicheren und effizienten Hotelbetrieb.
Fazit
Die Anforderungen von GDPR (DSGVO) und GoBD sind für die moderne Hotellerie im DACH-Raum keine vorübergehenden Hürden, sondern ein fester Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung. Die konsequente Einhaltung dieser Vorschriften schützt nicht nur vor empfindlichen Bußgeldern und Steuernachzahlungen, sondern ist auch ein entscheidender Faktor für das Vertrauen der Gäste und die Professionalisierung des eigenen Betriebs. Die manuelle Bewältigung dieser Aufgaben ist fehleranfällig und extrem zeitaufwendig. Ein modernes, auf den DACH-Markt zugeschnittenes GDPR GoBD Hotel PMS ist daher keine reine Kostenfrage, wie im Artikel über die Kosten eines PMS erörtert, sondern eine strategische Investition in Rechtssicherheit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit. Eine Lösung wie HotelFriend nimmt Ihnen die technische Komplexität ab, indem sie GoBD-konforme Buchhaltung, DSGVO-gerechtes Datenmanagement und sicheres Hosting in einer integrierten Plattform vereint. So können Sie sich auf das konzentrieren, was Sie am besten können: exzellente Gastgeber sein. Sichern Sie Ihren Betrieb für die Zukunft ab und entdecken Sie, wie unsere Hotelsoftware Ihren Alltag erleichtern kann. Informieren Sie sich über unsere transparenten Preise und vereinbaren Sie noch heute eine unverbindliche Demo.






