Deutsche Richtlinien und Anforderungen zur Wiedereröffnung von Hotels in den Bundesländern

German hotels reopening guidelines, requirements by the states

Seit Anfang Mai hat Deutschland damit begonnen, die Beschränkungen aufgrund des Coronavirus langsam wieder aufzuheben. Die Verantwortung für diesen Prozess wurde jedoch größtenteils an die einzelnen Länder abgegeben, die ihren eigenen Weg zur Wiedereröffnung finden sollten. Deshalb gibt es jetzt viele Unterschiede von Ort zu Ort.

Die Richtlinien hier sollen einen Überblick über alle Anforderungen und Dokumente darstellen und beinhaltet auch die Empfehlungen der einzelnen Länder.

Essentielle Anforderungen zur Wiederaufnahme des Hotelservice in den Bundesländern Deutschlands

Baden-Württemberg

Laut der Coronaverordnung von Baden-Württemberg müssen Unterkünfte, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, sowie Restaurants, Bars, Shisha Bars, Clubs, Diskotheken und Pubs weiterhin bis zum 5. Juni 2020 für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben.

Obwohl Ministerpräsident Winfried Kretschmann einige seiner Kollegen der zu schnellen Wiedereröffnung beschuldigte, könne ab 29. Mai schrittweise mit Öffnungen begonnen werden, solange die Hygienemaßnahmen erfüllt werden. Basierend auf der Pressemitteilung “Schrittweise Öffnung von Gastronomie und Beherbergungsbetrieben” von baden-wuerttemberg.de, können Ferienwohnungen, Campingplätze sowie Indoor- und Outdoor-Restaurants ab 18. Mai wiedereröffnen. Im nächsten Schritt können auch andere Unterkünfte wie Hotels und Freizeitparks wieder öffnen - ab 29. Mai..

Schleswig-Holstein

Beginnend ab dem 18. Mai 2020 ist das Bundesland wieder für Touristen geöffnet: Apartments, Hotels und Campingplätze dürfen unter bestimmten Bedingungen wieder mit voller Kapazität öffnen.

Laut der Handreichung zur Erarbeitung eines Schutz- und Hygienekonzepts zur Vermeidung des Ansteckungsrisikos mit dem Corona-Virus sollten Gewerbe einige Sicherheitsvorkehrungen treffen, welche folgendes beinhalten:

1. Organisatorische Maßnahmen:


● Soziale Kontakte auf ein Minimum reduzieren
● Geschäftsreisen und Meetings vermeiden
● Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
● Markierungen auf dem Boden einrichten, um an Kassen, in Warteschlangen oder an Rezeptionen Abstand zu halten
● Hygieneregeln deutlich erkennbar aufhängen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung aufzeigen
● Eine maximale Anzahl an Kunden innerhalb eines Raums festlegen
● Poster mit Werbung für Außensitzplätze und Essen zum Mitnehmen aufhängen
● Viel benutzte Oberflächen mindestens zwei Mal täglich abwischen
● Oberflächen desinfizieren
● Bereitstellen von schützender Nasen- und Mundbedeckung (Gesichtsmasken)
● Bereitstellen von Seife, Desinfektion und Papierhandtüchern
● Kein Einlass für Kunden mit Infektionserscheinungen
● Registrieren von Kunden mit COVID-19
● Erlauben Sie die Nutzung der Firmenwagen

2. Arbeitsplatz:


● Halten Sie Ihre Mitarbeiter mindestens 1,5 Meter auseinander und nutzen Sie Schichtarbeit
● Mund- und Nasenbedeckung tragen
● Platzieren Sie transparente Wände für Publikumsverkehr
● Regelmäßiges Reinigen der Oberflächen
● Nutzen Sie nur privates Schutzequipment
● Regelmäßiges Reinigen und/oder Desinfizieren häufig genutzter Objekte wie Türklinken oder Geländer
● Sichern Sie die regelmäßige Lüftung aller Räumlichkeiten

3. Persönliche Schutzmaßnahmen:


● Halten Sie einen strikten Mindestabstand von 1,5m bis 2m (auch in Umkleiden, Waschräumen, etc.)
● Suchen Sie sich medizinische Hilfe im Falle eines Husten, Schnupfen und achten Sie auf Handhygiene
● Arbeiten Sie, wenn möglich, von zu Hause und versuchen Sie ansonsten immer mit den gleichen Menschen in einer Schicht zu arbeiten, um Kontakt zu minimieren
● Bleiben Sie bei Erkältungssymptomen zu Hause oder gehen Sie sofort nach Hause, rufen Sie Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt an

Mecklenburg-Vorpommern

Ab dem 25. Mai dürfen Touristen in Hotels, Gasthäusern, Ferienwohnungen, Campingplätzen und Pensionen übernachten. Hotels und Apartments, genau wie Campingplätze, dürfen bereits ab 18. Mai öffnen, jedoch nicht unter voller Auslastung und vorerst nur für Einwohner des Bundeslandes. Ab dem 25. Mai dürfen auch die Menschen anderer Bundesländer einreisen.

Allerdings dürfen Menschen aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands weiterhin nicht nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, auch nach dem 25. Mai.

Laut Sicherer Tourismus in Mecklenburg –Vorpommern in Corona-Zeiten (Safe tourism in Mecklenburg -Vorpommern in Corona times), the roadmap for gradual entry into safe tourism includes several phases, namely:


Phase 1. Vorsichtiger Einstieg in den sicheren Tourismus. Ab dem 01. Mai 2020 dürfen die Besitzer von Zweitwohnsitzen anderer Bundesländer zu ihrem Wohnsitz zurückkehren (nur gemeldete Zweitwohnsitze). Campingplätze öffnen für Dauercamper aus Mecklenburg-Vorpommern. Dauercamper aus anderen Bundesländern dürfen das auch wieder aufnehmen, falls sie diesen als Zweitwohnsitz gemeldet haben.
Phase 2. Vorsichtiger Einstieg in die sichere Gastronomie ab 9. Mai 2020. Die Gastronomie darf unter strengen Auflagen, die auf den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) basieren, wieder öffnen.
Phase 3. Beginn des Übernachtungstourismus für Bewohner von Mecklenburg-Vorpommern ab 18. Mai 2020. Der Übernachtungstourismus ist vorerst nur möglich für Menschen mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern oder für Dauercamper. (Die Sicherheitsmaßnahmen dafür werden weiterhin angepasst und entwickelt.
Phase 4. Beginn des Übernachtungstourismus für Gäste aus anderen Bundesländern ab dem 25. Mai 2020. Der Tourismus für Bundesbürger wird nur unter den neuesten Empfehlungen des RKI stattfinden.
Phase 5. Tagestourismus und neue Normalität für Gäste aus anderen Ländern. Übernachtungstourismus für Gäste aus anderen Ländern (solange diese keine Risikogebiete sind) und Tagestourismus nach den Empfehlungen des RKI.

Rheinland-Pfalz

Campingplätze dürfen ab 13. Mai öffnen, allerdings nur für Wohnmobile; Hotels, Ferienwohnungen und Hostels öffnen ab 18. Mai für Touristen..

Hotels, Ferienwohnungen, Hostels, Strand-Campingplätze und Familienurlaubsstätten öffnen planmäßig ab 18. Mai. Die Gäste sollten allen SIcherheitsvorkehrungen folgen.

Touristen können ab dem 15. Mai Museen besuchen. Das gleiche gilt für die romanischen Bauten in Trier, die Reichsburg Trifels, die Hardenburg in Bad Dürkheim, die Ehrenbreitstein Festung und das Stolzenfels Schloss in Koblenz. Die Konzentrationslager-Gedenkstätten in Osthofen und Hinzert sind ab dem 12. Mai wieder für die Öffentlichkeit zugänglich.

Um Hoteliers bei der Wiedereröffnung zu helfen, hat die DEHOGA Rheinland-Pfalz einen Handreichung für das Gastgewerbe - Hygiene und Schutzmaßnahmen Gastronomie und Beherbergung herausgegeben. WIr konzentrieren uns darauf, was für Hotelbesitzer wichtig ist. Wir haben die Anforderungen zusammen mit Lösungen dafür zusammen gefasst.


● Beherbergungsbetrieben (Hotels, Hotels garnis, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Camping- und Reisemobilplätze, Privatquartiere, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheimen, Ferienzentren, Jugendherbergen, Hütten u. Ä.; Ausnahme: Dauercamping und Wohnmobilstellplätze sind bereits ab 13.05.2020 zulässig) ist es ab dem 18. Mai 2020, 00.00 Uhr gestattet, unter strikter Einhaltung folgender Bedingungen ihre Geschäftstätigkeit wiederaufzunehmen:

(1) Die Gäste werden über die Schutz- und Hygienebestimmungen durch geeignete, gut sichtbare Hinweise informiert.

Tipp: Sie können diese Informationen über Push-Benachrichtigungen und das Hotel-Portfolio verbreiten

Hotel-Portfolio

(2) Nur Personen, denen der Kontakt untereinander nach der nach der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlaubt ist, dürfen gemeinsam ein Zimmer beziehen. Eine weitere Eingrenzung nach Gästegruppen ist nicht erforderlich.

(3) Im Eingangsbereich befinden sich gut sichtbare Händedesinfektionsspender für die Gäste.

(4) Beim Check-in werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen und der haptische Kontakt zu Bedarfsgegenständen auf das Notwendige beschränkt. Abstandsmarkierungen und ggf. Abtrennungen garantieren einen geregelten und sicheren Gästeverkehr.

Tipp: Es ist sicherer, den Check-In über die App zu erledigen

heck-In über die App

(5) In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant, Bar, Außen- und Freizeitbereiche, Sanitärbereiche) werden die Abstands- und Hygieneregeln zwischen Mitarbeitern und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten. Das Tragen von Mundschutz in den öffentlichen Bereichen richtet sich nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Tipp: Ihre Gäste werden es bevorzugen, per App zu bestellen

App zu bestellen

(6) Für die gastronomischen Bereiche (Frühstücksservice, Restaurant, Bar) gelten die Regelungen und Bestimmung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz für die gastronomischen Betriebe.

Tipp: Es ist schneller und sicherer per App zu bestellen

(7) Für die Benutzung von Gästetoiletten ist eine geeignete Zugangsregelung zu schaffen. Entsprechend der Größe des Toilettenraums ist die Personenanzahl, die sich gleichzeitig im Toilettenraum aufhalten darf, zu begrenzen. Abstandsregeln sind einzuhalten. Ggf. sind einzelne Toiletten/Pissoirs oder z.B. jede zweite zu sperren.

(8) Gästetoiletten in öffentlichen Bereichen werden in regelmäßigen Abständen gereinigt. Ein Aushang der Reinigungszyklen mit Unterschrift der Reinigungskraft ist erforderlich. Es wird sichergestellt, dass Flüssigseife und Einmalhandtücher für die Gäste zur Verfügung stehen. Gäste werden über richtiges Händewaschen und Abstandsregelungen auch im Sanitärbereich informiert.

(9) Sämtliche Mitarbeiter mit unmittelbarem Gästekontakt (unter 1,5 Meter Abstand) tragen einen Mund-Nasen-Schutz.

(10) Die gleichzeitige Nutzung von Personenaufzügen durch mehrere Personen ist entsprechend der Größe der Aufzüge so zu beschränken, dass Abstände eingehalten werden können, soweit die Personen nicht dem gleichen Hausstand angehören.

(11) Der Einsatz von Gegenständen im Zimmer, die von einer Mehrzahl von Gästen benutzt werden (z.B. Stifte, Magazine / Zeitungen, Tagesdecken, Kissen) ist auf ein Minimum zu reduzieren bzw. so zu gestalten, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung / Auswechslung erfolgt. Das gilt auch in anderen Bereichen (z.B. Tagungsbereich).

Tipp: Informationen und Angebote einfach per App anzeigen

Informationen und Angebote einfach per App anzeigen

(12) Die Möglichkeit der Benutzung hoteleigener Schwimmbäder, Saunen, Wellness und Fitnessbereiche richtet sich nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

(13) Die Zulässigkeit von Massagebehandlungen und Beauty-Anwendungen richtet sich nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die danach zulässigen körpernahen Dienstleistungen sind auch im Hotel zulässig. Die dort vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Mund-NasenSchutz und Handschutz) werden eingehalten. Der Zugang wird über Vorabterminierung gesteuert.

(14) Die Zulässigkeit des Angebots von Einzel- und Außensportarten sowie von „stationären“ Außensportarten / Aktivitäten ohne Direktkontakt (z.B. Yoga, Pilates, Bogenschießen) richtet sich nach der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

(15) Die Handlungshilfe „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS - CoV2- Arbeitsschutzstandards Branche: Gastgewerbe“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in der aktuellen Form gilt es zu berücksichtigen.

Sachsen

In Sachsen kam die Maskenpflicht zuerst, jetzt ist das Bundesland auch eines der ersten bei den Lockerungen seiner Sicherheitsmaßnahmen. Unterkunftsanbieter wie Hotels oder Ferienwohnungen dürfen ab dem 15. Mai wieder öffnen. Pubs, Biergärten und Restaurants dürfen in Sachsen auch ab 15. Mai unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erließ eine Allgemeinverfügung: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, welche die folgenden Hygieneregeln für Hotels und andere Unterkunftsanbieter aufstellt.


● Grundsätzlich ist eine Einzelbelegung von Schlafräumen vorzusehen. Eine Mehrfachbelegung von Schlafräumen ist grundsätzlich nur für Partner bzw. Personen des eigenen Hausstands statthaft.
● Müssen Bereiche in den Unterkünften im begründeten Einzelfall dennoch von unterschiedlichen Personen genutzt werden, z. B. Aufenthaltsbereiche, Sanitärräume und Küchen, sind, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht gewährleistet werden kann, durch organisatorische Maßnahmen Kontakte zwischen den einzelnen Personen zu vermeiden. Geeignet sind z.B. unterschiedliche Nutzungszeiten, die im Voraus festgelegt werden. Zusätzlich sind zwischen den jeweiligen Nutzungen zeitliche Unterbrechungen vorzusehen, um Kontakte konsequent auszuschließen. Außerdem müssen die Räume zwischen den Nutzungen ausreichend gelüftet werden.
● In Speiseräumen ist ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen den Tischen zu gewährleisten. Maximal 4 Personen sind pro Tisch zulässig, Sitz- und Stehplätze sind so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist. Besteck, das nicht auf den Tischen platziert ist, ist einzeln über das Servicepersonal auszureichen. Tablett- und Geschirrentnahmestellen sind vor Niesen und Husten durch Gäste zu schützen. Auf Buffets sind Speisen und Getränke vor Niesen und Husten durch Gäste zu schützen. Für die Entnahme von Speisen in Selbstbedienung müssen Entnahmezangen oder vergleichbare Hilfsmittel verwendet werden. Entnahmezangen oder vergleichbare Hilfsmittel sind regelmäßig, mindestens stündlich, zu reinigen und zu desinfizieren.
● Grundsätzlich sind beim Umgang mit Lebensmitteln die allgemeinen Regeln der Lebensmittelhygiene bei der Zubereitung sowie der Abgabe von Lebensmitteln und der Hygiene des Alltags zu beachten. Regelmäßiges Händewaschen ist unbedingt sicherzustellen.
● Dem häufigen Händewaschen und ggf. Desinfizieren ist der Vorzug gegenüber dem Tragen von Einmalhandschuhen zu geben.
● Personal ist in Bezug auf die Einhaltung der Hygieneregeln während der Corona-Pandemie aktenkundig zu schulen und zu belehren.

Saarland

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen. Im Saarland dürfen Gastronomiebetriebe auch ab spätestens 18. Mai ihre Türen wieder öffnen.

Die Landesregierung Saarland stellt den stellt den “Hygieneplan der saarländischen Landesregierung für Gaststätten und Beherbergungsstätten” bereit, um bei der Wiedereröffnung von Hotels zu helfen.

Schutz der Beschäftigten

Anpassung von Arbeitsbedingungen und -abläufen. Entsprechende technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden. Die folgende Regeln sind dabei zu beachten:


● Ein Mindestabstand von 1,5m. Grundsätzlich ist die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Beschäftigten untereinander und zu den Gästen einzuhalten. Auch die Abstände von Gästen verschiedener Gruppen untereinander sind entsprechend sicherzustellen. Die Sitzgelegenheiten sind entsprechend anzuordnen, Schutzabstände am Eingangsbereich, auf Treppen, an Türen und in Sanitärräumen sind vorzugeben. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist der Einbau von Trennwänden erforderlich.

Tipp: Der einfachste und sicherste Weg, um erfolgreich Social Distancing zu implementieren, ist zu einem Cloud PMS System zu wechseln, welches zusammen mit einer Concierge App für Gäste funktioniert.

Concierge App für Gäste


● Kontaktloses Bezahlen. Organisieren Sie die Kasse, den Kassentisch und das Aufbewahren des Geldes mit entsprechenden Hygienemaßnahmen.

Tipp: Richten Sie In-App Zahlungen für Ihr Unternehmen ein.

In-App Zahlungen


● Der Kontakt zwischen Personal und Gästen muss auf ein Minimum reduziert werden, das gilt für Bestellungen, Lieferungen, Abkassieren und Reinigen.

Tipp: Es ist leichter, Social Distancing durchzusetzen, wenn Sie Bestellungen und Zahlungen per App erhalten.

Deutscher Hotel und Gaststättenverband (DEHOGA) + IHA

Laut den “Wichtige Informationen für die Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie zum Coronavirus (SARS-CoV-2) und zu den aktuellen Entwicklungen” des DEHOGA Bundesverbandessollten Hoteliers auf folgendes achten:

I Vorsichtsmaßnahmen und allgemeine Fragen im Unternehmen
II Arbeitsrecht
III Stornierungen
IV Betriebsschließungen und Versicherungsschutz
V Förderungen

AHGZ

Hygiene und professionelle Reiniger / Werkzeuge::


● Nutzen Sie nur professionelle, bedarfsgerechte Produkte.
● Informieren Sie sowohl das Reinigungspersonal als auch die Gäste über alle Hygienemaßnahmen, da sich die Gäste wohl und sicher in Ihrem Hotel fühlen sollten.
● Das Reinigungspersonal sollte Oberflächen abwischen, statt sie zu besprühen. Die Tücher sollten nach jedem Abwischen weggeschmissen werden.
● Für jedes Zimmer mit Badezimmer braucht das Personal sechs oder sieben Handtücher, eventuell sogar mehr.
● Das Personal muss Reinigungsutensilien und Handtücher bei sehr hohen Temperaturen waschen.
● Haushaltswaschmaschinen sollten durch professionelle Waschmaschinen ersetzt werden.

Für mehr Informationen besuchen Sie folgende Webseiten:


Diese Regeln gelten für Gastgeber in den Bundesländern
DEHOGA
Allgemeine Regeln zum Schutz der Gäste und betrieblicher Sicherheit

Fallstudien und Hygienekonzepte: Das leisten Hoteliers in Zeiten der Krise

Da die deutschen Bundesländer jetzt den Weg zur Wiedereröffnung von Hotels und anderen Unterkünften frei machen, überlegen Hoteliers wie sie all den Gesundheits- und Hygienevorschriften entsprechen können. Um den Gastgewerben zu helfen, die neuen Gesundheits- und Sauberkeitsanforderungen zu erfüllen, haben wir alle relevanten Dokumente und praktische Hinweise gesammelt, die bereits jetzt von Hoteliers verwendet werden.

Leonardo Hotels

In den Leonardo Hotels steht die Sicherheit der gäste an erster Stelle. Deswegen folgen sie allen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des Robert Koch-Instituts und den Auflagen der Gesundheitsbehörden, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Die Unternehmer haben dort papierfreies Equipment und die Informationsbeschaffung über QR-Codes in den Zimmern eingesetzt.

Tipp: Sie können eine App nutzen, um den oben genannten Maßnahmen gerecht zu werden.

SEETELHOTELS USEDOM

Mit den wissenschaftlichen Fakten und medizinischen Hinweisen im Kopf haben SEETELHOTELS USEDOM Hygienestandards, Rahmenbedingungen und innovative Lösungen für alle seine 16 Hotels geschaffen. Darunter sind:

Rezeption, öffentliche Bereiche und Zimmer:

Unser Check-in-Ablauf wurde komplett neu gestaltet. Zum Beispiel haben wir mobile Vinyltrennwände auf den Rezeptionstresen eingeführt. Check-in-Dokumente werden nun gesammelt in einem Kuvert ausgehändigt. Als zusätzliche Schutzmaßnahme wurde jegliche unnötige Dekoration aus den Zimmern entfernt. Darüber hinaus stehen in allen öffentlichen Hotelbereichen Desinfektionsspender bereit, so zum Beispiel im Eingangsbereich, in der Lobby, den Umkleidekabinen, an den Fahrstühlen und in allen Hauptfluren. Die Einhaltung der neuen Abstandsregeln wird durch Abstandshalter und visuelle Markierungen unterstützt. Des Weiteren wurden zusätzliche Mitarbeiter eingestellt, zum Beispiel Concierges, die die Wartebereiche regulieren und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Speisen und Restaurants

Das Frühstücksbüffet wird durch ein Frühstück, welches Ihnen von einem geschützten Hotelmitarbeiter an einem eigenen Beistelltisch individuell serviert wird, ersetzt. In den 4- und 5-Sterne-Hotels wird das Frühstück zusätzlich auf einer Etagere angerichtet. Überdies haben wir unsere Frühstückszeiten verlängert (bis 12 Uhr), sodass sich weniger Menschen zur selben Zeit im Frühstücksbereich aufhalten. So wird grundsätzlich mehr Abstand gewährleistet. Als zusätzliche Schutzmaßnahme werden die Sitzplätze im Restaurantbereich ausgedünnt. Während die Vor- und Nachspeise vom Hotelpersonal serviert wird, können Sie Ihr Hauptgericht frisch individuell zubereitet am Buffet bekommen, wobei die Wegkreuzungen mit anderen Gästen hierbei auf ein Minimum reduziert werden.

Wellness-, Sport und Saunabereiche

Die Pool-, Sauna- und Fitnessbereiche bleiben bis voraussichtlich 15. Juni 2020 (Stand 14.05.20) geschlossen. Massage- und Kosmetikanwendung sind unter besonderen Hygiene-Auflagen möglich. Für die Wellness-, Sport- und Saunabereiche wird eine Begrenzung der Personenzahl in den Umkleidekabinen bestehen. Alle unsere SPA- und Wellnessbereiche werden nur von Hotelgästen benutzt, Außer-Haus-Gäste sind aktuell nicht mehr zugelassen.

Teil unserer neuen Hygienestandards sind natürlich auch verschärfte Reinigungsverfahren und um ein vielfach erhöhte Reinigungsintervalle um Gästen und auch Mitarbeitern eine sichere Umgebung zu schaffen.

Accor Group

Um die Sicherheit aller Kunden und Mitarbeiter zu garantieren, hat die Accor Group Hygiene- und Sauberkeitsnormen weiter angehoben, indem ein neues Sauberkeits- und Vorbeugungslabel eingerichtet wurde: ALLSAFE.

Hotellerie Suisse

Die Hotellerie Suisse entwickelte ein SCHUTZKONZEPT FÜR DAS GASTGEWERBE UNTER COVID-19. Dieses Konzept muss die folgenden Anforderungen und Maßnahmen erfüllen:


● Alle Personen im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände. Anfassen von Objekten und Oberflächen möglichst vermeiden.
● Die Betriebe stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen.
● Mitarbeitende und andere Personen halten 2 Meter Abstand zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 2 Meter sollen die Mitarbeitenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein.
● Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
● Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen
● Kranke im Betrieb nach Hause schicken und anweisen, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen
● Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten
● Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen und Einbezug der Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Massnahmen.
● Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen
● Die Personendaten der Gäste werden erfasst

Munich Hotel Alliance

Die Munich Hotel Alliance, eine Vereinigung von 27 5-Sterne Hotels hat ein Coronakonzept entwickelt und es dem Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger im Westin Grand vorgestellt. Dieses Konzept beinhaltet folgendes:


● Es gibt einen Plexiglas-Schutz an der Rezeption.
● Die Sitzplätze in der Konferenzhalle wurden von 300 auf 150 reduziert. Birgit Häffner, Sprecherin der Hotel Alliance sagte, “Wir kennen die zukünftigen Auflagen noch nicht. Aber wir erwarten die Registrierung von Teilnehmern und Sitzplätzen.”
● Abstandsmarkierungen sichern, dass Gäste sich nicht zu nahe kommen.
● Objekte, die oft berührt werden, wurden aus den Zimmern entfernt: Gläser, Teller, Tassen.
● Fernbedienungen und Telefone werden intensiv gereinigt.

Hygienekonzepte

Bayerische Hoteliers präsentieren Hygienestandards:


● Mund-Nasen-Schutz (Community-Masken) für das Personal (evtl. im Housekeeping Einweghandschuhe),
● Desinfektionsspender an allen Zu- und Ausgängen,
● Verhaltensregeln für Gäste und Personal (in öffentlichen Bereichen nur mit Mundschutz, Nutzung der Aufzüge nur durch maximal 2 Personen),
● Abstandspunkte und Spuckschutz am Empfang,
● Kennzeichnung von Laufwegen (ohne Überschneidung),
● möglichst kontaktlose Bezahlung,
● Frühstück nur per Room Service
● Lunchpakete offerieren.

Meetings/Tagungen wären unter Einhaltung der Mindestabstände von Personen (2 m) und je einer Person pro Tisch bis 50 Personen erlaubt, nur “self service” im Raum. Der Raum muss eine, zu definierende, Mindestgröße pro Teilnehmer haben und eventuell eine zeitliche Staffelung (z.B: ab 04.05.20 bis zu 30 Personen; ab 15.06.20 bis zu 50 Personen) pro Veranstaltung separierte Kaffeepause (entweder im Raum oder in einem separaten Bereich).

Weitere Hygienekonzepte:


Kostenlose Checklisten und Muster-Hygienekonzepte für Wiedereröffnung von Restaurants und Hotels
IHK Nürnberg: Die IHK Nürnberg bietet eine Vorlage für das individuelle anzupassenden Hygienekonzept an
IHK Oberfranken: Die IHK Oberfranken Bayreuth hilft mit Tipps rund um die Wiedereröffnung
BGN: Die BGN bietet eine umfangreiche Praxishilfe und einen Pandemieplan zum Download an
SGS: Kostenlose Hygiene-Hinweise des SGS Institut Fresenius

Wie Sie sehen, mit so vielen Sauberkeitsstandards, Dokumenten und Protokollen ist es nicht völlig klar, wie genau man all diesen neuen Anforderungen entsprechen soll und welche Tools dafür genutzt werden können. Als Antwort auf die aktuellen Schwierigkeiten bietet HotelFriend ein effektives HotelFriend Digitalisierungspaket an, welches Hoteliers mit den folgenden Lösungen ausstattet:

I Marktplatz - provisionsfreie Zimmerbuchung
II Gutscheinverkauf - sofortige Umsatzgenerierung
III Cloudbasierte Hotelsoftware - jeder Mitarbeiter kann remote arbeiten - auch aus dem Home Office
IV Informations-App - Alles Wichtige zum Hotel erfahren
V Service Bestell App - Social Distancing bei jeder Kundenbestellung
VI KOSTENFREI - Dieses Paket - für Hoteliers für die nächsten 2 Jahre!
VII Forderung 9000 € von Bund - übernahme der Kosten für die Bereitstellung dieser Lösung

Fazit

Das Reisen kommt zurück und Hotels öffnen wieder. Und das nicht, weil sie müssen. Sondern, weil die Leute es so wollen. Natürlich sind Reisende besorgt wegen des Coronavirus. Doch sie sind dennoch optimistisch, dass sich die COVID-19 Situation bald verbessert und zeigen ihre Bereitschaft, wieder zu reisen.

Zusätzlich zeigen Hotelgäste und Reisende ihr Bedürfnis nach lokalen Informationen über Sicherheit und suchen nach Unterkünften, wo die Unternehmen es geschafft haben, sich der Coronavirus-Situation anzupassen und zur Erholung bereit sind, indem sie alle oben genannten Empfehlungen und Standards zur Hygiene und Sauberkeit umgesetzt haben.

Vorheriger Beitrag
Nächster Beitrag

Latest News